Abgeltungssteuer
Dachfonds als optimaler Lösungsansatz
Steuerliche Regelung ab dem 01. Januar 2009
Ab dem 01. Januar 2009 werden Zinserträge, Dividendenerträge (das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft) und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer der Kapitalanlagen generell mit 25 % (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert, wenn die Anlage ab dem 01. Januar 2009 getätigt wurde. Betroffen von der Neuregelung sind z. B. alle Wertpapiere wie Aktien oder Investmentfonds von Privatanlegern. Eine Besteuerung der o.a. Erträge mit dem persönlichen Steuersatz findet auf Antrag nur dann statt, wenn der Steuerpflichtige einen persönlichen Einkommensteuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes von 25 % aufweist. Werbungskosten und der Sparer-Freibetrag werden abgeschafft und durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro je Steuerpflichtigen ersetzt. Echte Werbungskosten sind nicht mehr absetzbar. Verluste können generell mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Die einzige Ausnahme bilden Verluste aus Aktien, welche nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können. Die Besteuerung von direkten Anlagen in Immobilien erfährt keine Veränderung.
Fazit: Für Privatanleger wird es mit der Abgeltungssteuer 2009 nicht mehr möglich sein, Strategiewechsel im Depot steuerneutral zu realisieren. Jede Änderung oder Umschichtung aber auch jede Kursgewinnrealisierung im Depot führt automatisch zu einer Abgeltungssteuer.
Mit einem Dachfonds lässt sich die Abgeltungssteuer umgehen!
Innerhalb des Dachfonds können beliebige Anteile an anderen Fonds gekauft oder verkauft werden. Die Strategie kann sich also ohne Steuerzahlungen an die Marktlage anpassen.